Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
AGB

I. Geltungsbereich
  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren
    Leistungen und Lieferungen des Hotels.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu
    anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen
    Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher
    ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel
    zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatz- Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Ansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die
    vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in
    Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des
    Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
    Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier
    Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete
    Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
  4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich
    Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der
    Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
  5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der
    Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei
    Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen
    Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein
    Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem
    Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der
    rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die
    Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber
    einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der
Leistungen des Hotels
  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der
    schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis
    aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht
    in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur
    Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem
    dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges
    gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
  2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt
    vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag
    zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
    Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin
    sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall
    des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
  3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die
    Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten
    Aufwendungen anzurechnen.
  4. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den
    Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall
    verpflichtet, mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung
    mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der
    oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

V. Rücktritt des Hotels
  1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist
    schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt,
    vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich
    gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht
    zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung
    auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht
    geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
    außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
  1. höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die
    Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  2. Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B.
    in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
  3. das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
  4. ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.
  1. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr
    geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten
    Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. Haftung des Hotels
  1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine
    Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind
    ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
    Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
    fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer
    Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder
    Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des
    Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des
    Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm
    Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden
    gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen
    Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 1.000 im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.

VIII. Schlussbestimmungen
  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser
    Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige
    Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im
    kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die
    Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im
    Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
  4. Es gilt deutsches Recht die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts
    ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die
    Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die
    Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die
    gesetzlichen Vorschriften.